Das IT-Recht (Informationstechnologierecht) wird als Bezeichnung für die gesamte elektronische Datenverarbeitung verwendet, in vielen Zusammenhängen wird auch vom EDV-Recht gesprochen. Das spezielle Recht ist in Deutschland nicht als eigenes Gesetz vorhanden und wird aber zumindest in der Fachanwaltsordnung beschrieben.
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