Was Sie über IT-Recht wissen müssen
1. April 2011 # 08:00 # Allgemein # Keine Kommentare
Das IT-Recht (Informationstechnologierecht) wird als Bezeichnung für die gesamte elektronische Datenverarbeitung verwendet, in vielen Zusammenhängen wird auch vom EDV-Recht gesprochen. Das spezielle Recht ist in Deutschland nicht als eigenes Gesetz vorhanden und wird aber zumindest in der Fachanwaltsordnung beschrieben.
Ein eigenständiges Rechtsgebiet
IT-Recht ist in der heutigen Zeit von größter Wichtigkeit und wird von Experten als eigenständiges Rechtsgebiet angesehen. Dieses besteht aus verschiedenen wichtigen Teilbereichen aus der Kommunikations- und Informationstechnologie. An verschiedenen Fachhochschulen kann das EDV-Recht im Rahmen von einem Masterstudiengang studiert werden, in der Berufswelt ist für das IT-Recht ein eigenständiger Fachanwaltstitel vorhanden. Die wichtigsten Informationen zu diesem speziellen Recht können in den juristischen Fachbüchern nachgelesen werden. Das EDV-Recht besteht aus einigen wichtigen juristischen Teilen wie zum Beispiel aus dem Vertragsrecht der Informationstechnologien. In diesem Bereich werden alle Verträge, die Hardware und Software betreffen sowie auch Verträge die mit der Vermietung, dem Leasing und dem Vertrieb von Software zusammenhängen behandelt. Bei der Formulierung der Verträge müssen laut dem IT-Recht alle wichtigen technischen Besonderheiten korrekt formuliert und umgesetzt werden. Ein weiterer wichtiger Bestandteil vom EDV-Recht ist das Recht des elektronischen Geschäftsverkehrs, dieses befasst sich mit allen rechtlichen Fragen aus dem Online- oder Mobile Business. Auch verschiedene Internetplattformen und Communitys sowie das neue Web 2.0 finden in diesem Recht ihre Anwendung.
Strafrecht
Auch im Strafrecht spielt das EDV-Recht in einigen Fällen eine besondere und wichtige Rolle. Computerkriminalität und andere rechtliche Vergehen, die im Bereich der Informationstechnologie liegen, werden im auch IT-Recht behandelt. Selbst bei gröberen Verstößen im Internet kommt das spezielle Recht zur Anwendung. Im IT-Recht spielt auch das Recht des Datenschutzes eine sehr wichtige Rolle. Während das Recht für den privaten Bereich hauptsächlich durch das Bundesdatenschutzgesetz geregelt ist, gibt es für den öffentlichen Bereich spezielle ergänzende Gesetze, die durch das EDV-Recht festgelegt sind. Das IT-Recht stellt nicht nur zahlreiche Regelungen für den Umgang mit Hard- und Software auf, sondern wird auch in einigen Fällen im Internet angewendet. Mittlerweile gibt es auch relativ viele Anwaltskanzleien, die sich auf das EDV-Recht spezialisiert haben und ihren Klienten eine umfangreiche Beratung anbieten. Im Gegensatz zum normalen Recht berücksichtigt das IT-Recht die verschiedenen Besonderheiten der Informationsbranche und wendet diese nach den aktuellen Vorgaben an.
Foto: Nebuto – Fotolia
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